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Ab Januar 2022: Monatliche Information zum Heizverbrauch

BWV Redakteur

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, dass die Verbraucher ihre Heizkosten besser im Blick behalten und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Ab Januar 2022 bekommen alle Haushalte, in denen dies technisch möglich ist, monatlich eine Übersicht ihres individuellen Heiz- und Warmwasserverbrauchs von unseren Wärmemessdienstleistern Ista und Techem zugeschickt. Damit Papier und Porto gespart werden können, empfiehlt sich der digitale Informationsweg. Alle Informationen hierzu haben wir unseren Wohnungsnutzern in der letzten Woche in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt.

Ausnahmen: Die monatliche Verbrauchsinformation setzt die Fernauslesbarkeit der Messgeräte voraus. Wo dies nicht möglich ist, besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2026. In unserem Bestand handelt es sich dabei um Haushalte, in denen der Messdienstleister Kalorimeta zuständig ist. Derzeit ist dies in den Bauteilen 21 und 23 in Marienfelde, Bauteil 24 in Schmargendorf, 12/42 in Tempelhof und in den Bauteilen 301 -304 in Schöneiche der Fall.

Auch Bewohner von Wohnungen, die mit Gasetagenheizungen versorgt werden oder nur mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind, können keine Information über den Heiz- und Warmwasserverbrauch erhalten. Hierbei handelt es sich um die Dachgeschosswohnungen in Schmargendorf (BT 27,28,29), den Bauteil 17 in Spandau sowie die Bauteile 102, 113, 114, 117 (teilweise), 132, 133 und 134 in Köpenick.