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Balkonsolaranlagen: Vor dem Kauf die Genehmigung klären

BWV Redakteur

Photovoltaikanlagen für den Balkon können dabei helfen, einen Teil des eigenen Strombedarfs selbst herzustellen. Wir begrüßen den Trend zur Förderung regenerativer Energien und den Beitrag zur Energiewende. Allen Mitgliedern, die sich auch ein eigenes Kraftwerk für den Balkon zulegen möchten, raten wir, sich die Voraussetzungen für die Gestattungsvereinbarung vorher durchzulesen. Sie können eine entsprechende Mieterinformation hier downloaden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde ist die Genehmigung von außen sichtbarer Solarpanele in den Schmargendorfer Beständen ausgeschlossen.
  • In den denkmalgeschützten Beständen in Köpenick ist die Anbringung von Solarpanelen in den von der Straße sichtbaren Gebäudeabschnitten ebenfalls ausgeschlossen. In den Innenhofbereichen erfolgt anhand von aussagekräftigen Unterlagen eine Einzelfallprüfung.
  • In allen anderen Liegenschaften erhalten Interessenten auf Antrag ein Informationsschreiben, in dem die Voraussetzungen für den Abschluss einer Gestattungsvereinbarung für ihr konkretes Bauteil beschrieben werden. Hierzu zählen z. B. Anmeldungen beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister und der Nachweis, dass die Installation durch einen registrierten Elektrofachbetrieb, der beim BWV gelistet ist, vorgenommen wurde. Es ist zu beachten, dass pro Wohneinheit nur eine Anlage eingebaut werden und die gesamte Anschlussleistung zurzeit 600 Watt nicht überschreiten darf.

Um dem zunehmendem Wunsch vieler Mieter nach Eigenversorgung zu entsprechen, ist die Befestigung der Balkonsolaranlage an der Balkonaußenseite unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig. So darf die Anbringung an Wänden, Decken oder Fußböden nur zerstörungsfrei erfolgen und ein statischer Nachweis ist zu erbringen.

Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden. Die Art und Weise der Befestigung darf die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen.  Achten Sie auch darauf, dass durch die Spiegelung der Sonne auf den Solarpaneelen Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Sonneneinstrahl- und Reflexionswinkel sind so zu wählen, das zu jeder Zeit eine Belästigung, auch für kurze Zeit, durch Blendung verhindert wird.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der Balkonsolaranlage haften. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist Ihrerseits nachzuweisen. Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Hausratversicherung darüber zu informieren.