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Mehr Sicherheit in Ihrer Wohnung

BWV Redakteur

Ein Rauchwarnmelder warnt frühzeitig bei Rauchgasentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal. Unsere Dienstleister arbeiten unter Hochdruck daran, dass jede Wohnung im Bestand mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist.

Die Geräte sind gemietet, da das die komfortabelste Lösung für die Mitglieder und dem BWV zK darstellt. Jeder Rauchwarnmelder wird per Fernwartung monatlich auf seine Funktionsfähigkeit geprüft. Im Abstand von 2,5 Jahren erfolgt eine physische Prüfung vor Ort. Im Turnus von 10 Jahren werden die Batterien der Geräte ausgetauscht.

Für unsere wohnenden Mitglieder entstehen durch die Installation keine zusätzlichen Kosten. Die Wartung der Geräte wird über die Betriebskosten abgerechnet. Bei Störungen rufen Sie bitte die in der Informationsbroschüre angegebene Hotline-Telefonnummer an (wird Ihnen bei der Installation ausgehändigt). Von dort wird umgehend die Reparatur veranlasst.

Wichtiger Hinweis: Schwerhörige oder taube Bewohner können Rauchwarnmelder-Zusatzgeräte installieren lassen. Bei Krankenkassen bzw. Beihilfestellen kann ein Antrag auf Erstattung der Kosten gestellt werden.