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Verfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

BWV Redakteur

Das vom Berliner Senat beschlossene „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ (kurz Mietendeckel) wurde am letzten Donnerstag, den 15. April 2021 als verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Nach den Monaten der Unsicherheit gibt es mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Rechtssicherheit für Wohnungsunternehmen und deren Mieterinnen und Mieter.  

Mitglieder, die vor Februar 2020 in ihre Wohnung eingezogen sind, sind in der Regel nicht betroffen. Auch Mitglieder, die nach dem Stichtag eingezogen sind oder bei denen wir in Einzelfällen die Miete abgesenkt haben, brauchen von sich aus nicht aktiv werden. Wir werden die wenigen betroffenen Wohnungsnutzer/-innen in einem persönlichen Anschreiben über das weitere Vorgehen informieren.