Unser Team Nutzungsentgelte arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für 2017, so dass wir in den Monaten September und Oktober die Mehrzahl der Abrechnungen versenden können. Die restlichen Abrechnungen folgen voraussichtlich im November. Der rechtliche Rahmen, der nach § 556 BGB eine Zusendung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres vorsieht, wird auf jeden Fall eingehalten. Hinweis zur Steuererklärung: Beim Einreichen Ihrer Steuererklärung akzeptieren die Finanzämter für die Handwerker- und haushaltsnahen Dienstleistungen die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr.