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Zustellung Ihrer Betriebskostenabrechnung

BWV Redakteur

In diesem Jahr werden wir der Mehrzahl unserer wohnenden Mitglieder die Betriebskostenabrechnungen 2016 voraussichtlich im Oktober/November zusenden können. Wir bitten um Verständnis, dass sich damit aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen und personellen Veränderungen der bisher gewohnte Zusendungstermin um ca. 2-3 Monate nach hinten verschiebt. Der rechtliche Rahmen, der nach § 556 BGB eine Zusendung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres vorsieht, wird eingehalten.

 

Hinweis zur Steuererklärung: Beim Einreichen Ihrer Steuererklärung 2016 akzeptieren die Finanzämter für die haushaltsnahen Dienstleistungen die Betriebskostenabrechnung von 2015.