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BWVspar: Steuerabzug vermeiden

BWV Redakteur

Das Jahr neigt sich dem Ende und somit endet auch bald die Abgabefrist der Freistellungsaufträge für Kapitalerträge. Wenn Sie bisher weder einen Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung in unserer Spareinrichtung abgegeben haben, werden die Abgeltungssteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer automatisch abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Sie möchten uns einen Freistellungsauftrag erteilen? Dann lassen Sie uns diesen bitte bis spätestens 20.12.2013 zukommen. Gerne können Sie uns den Auftrag bzw. die Bescheinigung per Post zusenden, persönlich an einem unserer Beratungsstandorte abgeben oder in einen unserer Briefkästen in Schmargendorf, Köpenick oder Marienfelde einstecken.

Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an: 723 80 780.

Ihr BWVspar-Team