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Kabelfernsehen: Kein Abschluss von Neuverträgen notwendig

Das novellierte Telekommunikationsgesetz schreibt vor, dass mit Ablauf des 30. Juni 2024 Entgelte für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Schon jetzt sind viele Kabelanbieter unterwegs, um mit den Mietern Neuverträge abzuschließen. Diese sind in der Regel bei gleicher Leistung meist teurer, weil keine Mengenrabatte genutzt werden können.

Unsere Genossenschaft übernimmt daher weiterhin die Kosten für den Kabelanschluss von allen Objekten, die durch Vodaphone versorgt werden. Mit den weiteren Telekommunikationsanbietern laufen derzeit noch Gespräche zur Vertragsgestaltung.  Mieter, die mit dem bisherigen Leistungsumfang zufrieden sind, brauchen keine Neuverträge abschließen. Sie müssen daher nicht tätig werden und können weiterhin auch ohne den Abschluss eines Neuvertrages wie gewohnt Kabelfernsehen empfangen. Mehr zu diesem Thema auch in unserer nächsten BWVaktuell, die am 3. April 2024 erscheinen wird.